Allergenkennzeichnung bedeutet, Gästen klar und korrekt zu zeigen, welche Allergene in den Gerichten eines Restaurants oder Cafés enthalten sind. Für einen Gast mit Lebensmittelallergie ist das keine Bequemlichkeit, sondern eine Frage der Sicherheit – und in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären, welche Allergene Pflicht sind, wie und wo informiert werden muss und wie der Prozess fehlerfrei bleibt.
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene
Das EU-Lebensmittelinformationsrecht (Verordnung 1169/2011) und die Kennzeichnungsregeln vieler Länder definieren eine gemeinsame Allergenliste, die auch für lose abgegebene Lebensmittel gilt. Die folgenden vierzehn Punkte sollten für jedes Gericht Ihrer Karte geprüft werden:
- Glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
- Krebstiere sowie Milch, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja
- Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam
- Sulfite und Schwefeldioxid, Lupinen, Weichtiere
Wo und wie muss informiert werden?
Allergeninformationen müssen dort sein, wo der Gast sie vor der Bestellung leicht erreicht: auf der Karte selbst, auf einem separaten Allergenblatt oder neben jedem Gericht in einer digitalen Karte. Mündliche Auskunft allein genügt nicht; die Information sollte schriftlich, aktuell und auch bei Personalwechsel konsistent sein. Der häufigste Fehler: Allergene auf einer gedruckten Karte angeben und beim Ändern eines Rezepts die Aktualisierung vergessen. Hier macht eine digitale Karte den Unterschied.
Allergenangaben mit einer ROXQR QR-Speisekarte
Mit ROXQR versehen Sie jedes Gericht mit Standard-Allergenkennzeichen und zeigen sie als klaren Hinweis auf dem Handy des Gastes – in dessen Sprache. Bei Rezeptänderungen aktualisieren Sie die Kennzeichen, der QR-Code bleibt gleich und die Änderung ist sofort live, ohne Neudruck. Keine App nötig, die Einrichtung dauert Minuten, und Sie können unsere allergengerechte QR-Speisekarte kostenlos testen.
Bewährte Praktiken bei Allergenangaben
- Prüfen Sie jedes Rezept auf Zutatenebene; übersehen Sie keine versteckten Allergene in Saucen und Beilagen.
- Geben Sie das Kreuzkontaminationsrisiko als gesonderten Hinweis an; etwa Frittieren im selben Öl.
- Aktualisieren Sie die Angaben bei jeder Rezeptänderung und schulen Sie das Personal regelmäßig.